Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
- Die Außenwege sind visuell kontrastreich und mit taktil erfassbaren Bodenindikatoren versehen.
- Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
- Die Hausbeschilderung ist in gut lesbarer, kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d. h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Bodenindikatoren vorhanden.
- In der Ausstellung sind die Exponate mit einem durchgehenden Handlauf mit Braille-Beschriftung miteinander verbunden.
- Das Besucherleitsystem und die Beschilderungen der Exponate sind in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet und taktil bzw. in Brailleschrift erfassbar.
- Die Exponate können teilweise ertastet werden.
- Audioguides mit Audiodeskription stehen zur Verfügung.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
Prüfbericht: Sehbehinderung / Blinde