Die Rureifel Tourismus GmbH, nachstehend „Rureifel abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen),
nachstehend einheitlich "Gastgeber genannt, in der Rureifel entsprechend dem aktuellen Angebot.
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend
zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der Rureifel.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung der Rureifel; Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen
1.1. Für alle Vertragsabschlüsse gilt:
a) Die Rureifel ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender
Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte,
soweit sie dort als Herausgeberin/ Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.
b) Soweit die Rureifel weitere Leistungen der Gastgeber (Unterkunft, Verpflegung und eigene
Nebenleistungen des Gastgebers) vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen
des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des
Gastgebers oder der Rureifel selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die Rureifel
lediglich die Stellung eines Vermittlers.
c) Die Rureifel hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers bzw. Anbieters verbundener Reiseleistungen,
soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener
Reiseleistungen der Rureifel vorliegen.
d) Unbeschadet der Verpflichtungen der Rureifel als Anbieter verbundener Reiseleistungen
(insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung
im Falle einer Inkassotätigkeit der Rureifel) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser
gesetzlichen Verpflichtungen ist die Rureifel im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder
Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages.
Die Rureifel haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen,
für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
1.2. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Gastaufnahmeverträge,
bei denen Buchungsgrundlage das von der Rureifel herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen
auf der Grundlage der entsprechenden Angebote im Internet.
1.3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere Gastaufnahmebedingungen zu
vereinbaren oder Regelungen, die von den nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen abweichen
oder diese ergänzen.
2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern; Hinweis zum Widerrufsrecht
2.1 Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft
des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss
des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der
Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage
(z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
2.2 Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen,
also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers
oder der Rureifel als dessen Vertreter zustande.
Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen
für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.
2.4 Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen
Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff.~9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz
(Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) o.ä.) oder außerhalb
von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen
Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten
(siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen).
2.5 Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung
der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt
bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.
2.6 Soweit der Gastgeber, bzw. die Rureifel als dessen Vermittler die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung und
Vermittlung der Unterkunft im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet,
gilt für diesen Vertragsabschluss:
a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hinweise erläutert.
Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird,
jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen.
c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Unterkunftsleistungen und der Eingabe
seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen,
Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt.
Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.
d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde dem Gastgeber den Abschluss
des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs
einer Buchungsbestätigung durch den Gastgeber oder die Rureifel als Vermittler innerhalb der Bindungsfrist zum
Abschluss eines zahlungspflichtigen Gastaufnahmevertrages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die
Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen wird kein Anspruch des Kunden auf das Zustandekommens eines
Gastaufnahmevertrages begründet. Der Gastgeber ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots
(der Buchung) des Kunden.
e) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit (die Buchungsbestätigung erfolgt sofort nach Vornahme der Buchung
des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung
am Bildschirm) erfolgt, bestätigt der Gastgeber oder die Rureifel als Vermittler dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg
den Eingang der Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch
auf Zustandekommen des Gastaufnahmevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.
f) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche der Gastgeber
bzw. die Rureifel als Vermittler dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax
oder per Post übermittelt.
2.7 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
2.8 Reisevermittler und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich vom Gastgeber
zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts- und Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen.
2.9 Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der Rureifel oder dem Gastgeber herausgegeben werden,
sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit
dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
3. Unverbindliche Reservierungen
3.1 Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann,
sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Rureifel oder dem Gastgeber möglich.
3.2 Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung
nach Ziffer 2. (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und
den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.
3.3 Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für den Gastgeber
verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt freigehalten. Der Gast hat bis zu diesem
Zeitpunkt der Rureifel, bzw. dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung
behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht
der Rureifel oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang
beim Gastgeber ein für diesen und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zu Stande.
4. Preise und Leistungen, Umbuchungen
4.1 Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind
Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten
nichts Abweichendes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe sowie Entgelte für
verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen,
die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
4.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in
Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber
ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4.3 Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer,
der Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung
kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen.
Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
5. Zahlung
5.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast oder dem Auftraggeber und dem
Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht
getroffen worden, so ist der gesamteUnterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen
zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
5.2 Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen.
Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und
gebuchter Zusatzleistungen.
5.3 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen und EC-Karten-Zahlungen
sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende
sind nicht durch Überweisung möglich.
5.4 Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung und / oder Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit
angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber,
soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder
vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten
und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen dem Gastgeber nicht zu,
wenn der Gast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten
Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und
dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts,
die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
6.2 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen
und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer)
um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen
anrechnen zu lassen.
6.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast,
bzw. der Auftraggeber unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziffer 6.3. anzurechnender Beträge an den Gastgeber
vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung - die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen
auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung
etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
6.5 Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten
Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der
Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast,
bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6 Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.7 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die Rureifel (nicht an den Gastgeber)
zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
7. An- und Abreise
7.1 Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
7.2 Für spätere Anreisen gilt:
Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen,
falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6. entsprechend.
Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers
nach Ziff. 6.4 und 6.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber
hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
7.3 Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens
bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber
eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
8. Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber
8.1 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Rureifel erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft,
können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
8.2 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen.
Der Gast hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn,
dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes,
dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast
die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8.3 Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen
Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.
Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.
Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.
Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur
Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten
nach Ziff. 6. dieser Bedingungen.
8.4 Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung
des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, andere Gäste bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten
für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die vorstehenden Bestimmungen über die Verpflichtung zur Bezahlung beim Rücktritt
des Gastes entsprechend.
9.Haftungsbeschränkung
9.1 Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer
wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gastaufnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht
oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.
9.2 Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese
Regelung unberührt.
9.3 Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts
für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft
vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind.
10. Verjährung
10.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag oder der Rureifel
aus dem Vermittlungsvertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche
auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der Rureifel oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
10.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. der Rureifel
als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag,
einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen
Tages der nächste Werktag
10.4 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der Rureifel Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die Rureifel die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona Virus)
11.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung
und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
11.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von der Rureifel
bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen
den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.
11.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere
aus § 536 BGB, unberührt.
12. Hinweis zu Einrichtungen der Alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Der Gastgeber und die Rureifel weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin,
dass bei Veröffentlichung dieser Gastaufnahmebedingungen eine Teilnahme für den Gastgeber und die Rureifel an der
Verbraucherstreitbeilegungnicht verpflichtend ist und der Gastgeber sowie die Rureifel nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung für den Gastgeber und/oder
die Rureifel verpflichtend würde, informieren diese den dementsprechend betroffenen Gast/Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
Der Gastgeber und die Rureifel weisen für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden,
auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
12.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der Rureifel findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
12.3 Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen den Gastgeber oder die Rureifel im Ausland für
deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.4 Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die Rureifel nur an deren Sitz verklagen.
12.5 Für Klagen des Gastgebers, bzw. der Rureifel gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,
oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
12.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
Vermittelnde Stelle ist:
Rureifel Tourismus GmbH
Matthias-Zimmermann-Straße 14a
Telefon: +49(0)2473 552050 | Fax:
info@rureifel-tourismus.de | www.rureifel-tourismus.de
Stand dieser Fassung: Oktober 2024
Sehr geehrter Gast, wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen
für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt deszwischen dem Kunden bzw. Reisenden - nachstehend „Reisender“
genannt - mit der Rureifel Tourismus GmbH nachstehend „Rureifel“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Diese
Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalreisen der Rureifel. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen
und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.
1. Vertragsschluss; Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Widerrufsrecht
1. Vertragsschluss; Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Widerrufsrecht
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per
Fax, per E-Mail erfolgen kann, bietet der Reisende der Rureifel den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von der Rureifel für die
jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung zur Kenntnisnahme
vorliegen.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Rureifel zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Rureifel dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es
dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder
zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B.
auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf
eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB
hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider
Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Soweit die Rureifel die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung im Wege des
elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für
diesen Vertragsabschluss:
a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Reisenden durch entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache
zur Verfügung.
b) Der Reisende kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf
erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das
gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen.
c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Reisenden gewünschten Reiseleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten
einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt.
Der Reisende hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu
durchzuführen.
d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende der
Rureifel den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch die Rureifel zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Reisevertrages.
Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ wird kein Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommens eines Reisevertrages begründet. Die Rureifel ist frei in der Annahme oder
Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Reisenden.
e) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit erfolgt, bestätigt die Rureifel
dem Reisenden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Reisenden.
f) Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Reisenden zu Stande, welche die Rureifel dem Reisenden in der im Buchungsablauf
angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt.
1.4 Weicht die Buchungsbestätigung der Rureifel von der Buchung des Reisenden ab, so liegt ein neues Angebot der Rureifel vor, an welches dieser 7 Tage
ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stande, soweit der Reisende
die Annahme dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die Rureifel dem Reisenden ein
Angebot in Textform für eine Pauschale unterbreitet hat.
1.5 Die von der Rureifel gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesent- liche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen
Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopau- schalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann
nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien
ausdrücklich vereinbart ist.
1.6 Die Rureifel weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§
312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die
im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mo- bilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und
Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern
lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das
Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 8). Ein Widerrufsrecht
besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein
Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Leistungen
2.1 Die von der Rureifel geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde
liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe
sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
2.2 Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind
von der Rureifel nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinba- rungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestäti- gung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt
des Reisevertrages abändern.
2.3 Angaben in Hotelführern, Prospekten und ähnlichen Verzeichnissen, insbe- sondere auch in Hausprospekten der Unterkunftsgastgeber, die nicht von der
Rureifel herausgegeben werden, sind für die Rureifel und deren Leistungspflicht
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
3. Anzahlung/Restzahlung
3.1 Die Rureifel und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer
Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungs- schein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher
und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
3.2 Der volle Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist und soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser
Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer
als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3.3 Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Verpflichtung
zur Übergabe eines Sicherungsscheins, falls die vertraglichen Leistungen keine
Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten und vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort (Beendigung der Pauschalreise) zu bezahlen ist.
3.4 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Reisenden
besteht und die Rureifel zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und
in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen,
so ist die Rureifel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf
der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen
der Rureifel nicht zu, wenn der Reisegast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten
hat.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des
Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen bzw. Übergabe der Reiseunterlagen.
4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Rureifel unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird
empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform zu
erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Rureifel oder
beim Reisevermittler.
4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
verliert die Rureifel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Rureifel eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von
der Rureifel zu vertreten ist. Die Rureifel kann keine Entschädigung verlangen,
soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise
oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht
der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft unterliegen, und sich ihre Folgen
auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
getroffen worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich
des Werts der von der Rureifel ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen,
was die Rureifel durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt,
welche auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen
ist. Die Rureifel hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn
sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und
des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
4.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
4.5 Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, der Rureifel nachzuweisen, dass der
Rureifel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.6 Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 4.3 gilt als nicht festgelegt und
vereinbart, soweit die Rureifel nachweist, dass die Rureifel wesentlich höhere
Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß
Ziffer 4.3. In diesem Fall ist die Rureifel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs
einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
4.7 Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger
Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die Rureifel, ohne dass ein
Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und
nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 32. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 50,- erheben. Etwaig im Zuge der Umbuchung resultierende höhere Reisekosten sind vom Reisenden zusätzlich zu bezahlen. Sofern im
Zuge der Umbuchung geringere Reisekosten resultieren sollten, wird dies entsprechend zugunsten des Reisenden berücksichtigt. Spätere Umbuchungen sind
nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche,
die nur geringfügige Kosten verursachen oder wenn die Umbuchung erforderlich
ist, weil die Rureifel keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat.
4.8 Ist die Rureifel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet, bleibt §651h Abs.5 BGB unberührt.
4.9 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB von der Rureifel
durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der Rureifel 7 Tage vor Reisebeginn
zugeht
5. Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung)
5.1 Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der
Rureifel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet
unterbleibt. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb
ist nicht ausreichend.
5.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist
dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, der Rureifel erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651l BGB) kündigen. Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels
der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l
BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
5.3 Der Reisende hat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen gegenüber der Rureifel
unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in
Textform wird dringend empfohlen.
6. Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten
6.1 Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden sich
vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu
informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter
Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.
6.2 Die Rureifel schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine
besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen
6.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die Rureifel
nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.
7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung von der Rureifel für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit resultieren, und die nicht schuldhaft herbeigeführt
wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
7.2 Die Rureifel haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich und
unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von der Rureifel sind und im
Übrigen die Voraussetzungen der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.
7.3 Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen
oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des
Pauschalangebots der Rureifel sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten
Pauschale nach Ziff. 7.2 lediglich vermittelt werden, haftet die Rureifel nicht für
Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil der Reiseleistungen sind, haftet die Rureifel nicht für einen
Heil- oder Kurerfolg.
8. Rücktritt der Rureifel wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl
8.1 Die Rureifel kann, wenn in der konkreten Reiseausschreibung für eine bestimmte Reise oder in einem allgemeinen Hinweis im Reiseprospekt für alle oder
dort genau bezeichnete Reisen auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird, beim Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl, bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Rureifel
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl
beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten
Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss,
angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
8.2 Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisenden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
8.3 Im Falle des Rücktritts durch die Rureifel erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14
Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen zu deren vertragsgemäßer Erbringung die Rureifel bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen,
die dem Reisenden zuzurechnen sind, so besteht kein Anspruch des Reisenden
auf anteilige Rückerstattung. Die Rureifel wird sich jedoch, soweit es sich nicht um
ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurückbezahlen,
sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die Rureifel zurückerstattet worden sind.
10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona – Virus)
10.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die
jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der
zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
10.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen
Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu
verständigen.
10.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Reisenden aus § 651i BGB unberührt.
11. Hinweise zu Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
11.1. Die Rureifel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die Rureifel nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung
zukünftig für die Rureifel verpflichtend würde, informiert die Rureifel die dem- entsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die Rureifel
weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen
wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.euro-pa.eu/consumers/odr/ hin.
11.2.Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen
Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Rureifel die ausschließliche
Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die Rureifel
ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen der Rureifel gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der
Rureifel vereinbart.
Rureifel Tourismus GmbH
Matthias-Zimmermann-Straße 14a
Telefon: +49(0)2473 552050 | Fax:
info@rureifel-tourismus.de | www.rureifel-tourismus.de
Stand dieser Fassung: Oktober 2024
Seit 09.01.2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen über die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) beigelegt werden. Die Plattform wird durch die EU-Kommission bereitgestellt und ist unter dem Link: ec.europa.eu/consumers/odr zu finden.
Die Rureifel Tourismus GmbH nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.